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   BVerwG, 14.11.1984 - 1 B 142.84   

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https://dejure.org/1984,4419
BVerwG, 14.11.1984 - 1 B 142.84 (https://dejure.org/1984,4419)
BVerwG, Entscheidung vom 14.11.1984 - 1 B 142.84 (https://dejure.org/1984,4419)
BVerwG, Entscheidung vom 14. November 1984 - 1 B 142.84 (https://dejure.org/1984,4419)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 4.83

    Ausländer - Nachzug - Ehegatten - Aufenthaltserlaubnis - Wartefrist -

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1984 - 1 B 142.84
    Dieses gewährt Ausländern, die Familienangehörige im Bundesgebiet haben, nicht unmittelbar ein Recht auf ständigen Aufenthalt; vielmehr sind bei der Anwendung des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG die gegen einen (weiteren) Aufenthalt sprechenden öffentlichen Interessen mit den ehelichen und familiären Belangen nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsprinzips abzuwägen (vgl. z.B. BVerwGE 65, 188 [192 f.]; 66, 268 [272 f.]; Urteil vom 18. September 1984 - BVerwG 1 A 4.83 - DVBl. 1984, 1020).

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist ein atypischer Sachverhalt auch nicht deswegen gegeben, weil die Ehefrau des Klägers ein Kind erwartet (vgl. Urteil vom 18. September 1984 a.a.O.; Beschluß vom 20. September 1984 - BVerwG 1 B 109.84 -).

  • BVerwG, 20.09.1984 - 1 B 109.84

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Beeinträchtigung der Belange der

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1984 - 1 B 142.84
    Der beschließende Senat hat bereits in seinem Beschluß vom 20. September 1984 - BVerwG 1 B 109.84 - in einem Fall, in dem eine Ausländerbehörde den Ehegattennachzug unter Berufung auf die in Nr. 2.5.8 des baden-württembergischen Ausländererlasses vorgesehene Achtjahresfrist abgelehnt hatte, ausgesprochen, daß eine hierauf abhebende Ermessensentscheidung grundsätzlich nicht das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG verletzt.

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist ein atypischer Sachverhalt auch nicht deswegen gegeben, weil die Ehefrau des Klägers ein Kind erwartet (vgl. Urteil vom 18. September 1984 a.a.O.; Beschluß vom 20. September 1984 - BVerwG 1 B 109.84 -).

  • BVerwG, 26.03.1982 - 1 C 29.81

    Ausländer - Kinder - Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1984 - 1 B 142.84
    Dieses gewährt Ausländern, die Familienangehörige im Bundesgebiet haben, nicht unmittelbar ein Recht auf ständigen Aufenthalt; vielmehr sind bei der Anwendung des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG die gegen einen (weiteren) Aufenthalt sprechenden öffentlichen Interessen mit den ehelichen und familiären Belangen nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsprinzips abzuwägen (vgl. z.B. BVerwGE 65, 188 [192 f.]; 66, 268 [272 f.]; Urteil vom 18. September 1984 - BVerwG 1 A 4.83 - DVBl. 1984, 1020).
  • BVerwG, 20.05.1980 - 1 C 82.76

    Ausweisungsanfechtung I

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1984 - 1 B 142.84
    Abgesehen davon, daß entgegen dem Beschwerdevorbringen Art. 6 Abs. 1 GG nicht verbietet, der gerichtlichen Nachprüfung die Sachlage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung zugrunde zu legen, wie der Senat für die Ausweisung (§ 10 Abs. 1 AuslG) entschieden hat (BVerwGE 60, 133) und im vorliegenden Zusammenhang ebenfalls gelten muß, scheidet die Zulassung der Revision entsprechend § 144 Abs. 4 VwGO selbst dann aus, wenn man der zitierten Rechtsfrage grundsätzliche Bedeutung zuerkennen wollte.
  • BVerwG, 30.11.1982 - 1 C 25.78

    Deutsch-spanischer Niederlassungsvertrag - Nachzugserlaubnis - Spanische Eltern -

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1984 - 1 B 142.84
    Dieses gewährt Ausländern, die Familienangehörige im Bundesgebiet haben, nicht unmittelbar ein Recht auf ständigen Aufenthalt; vielmehr sind bei der Anwendung des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG die gegen einen (weiteren) Aufenthalt sprechenden öffentlichen Interessen mit den ehelichen und familiären Belangen nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsprinzips abzuwägen (vgl. z.B. BVerwGE 65, 188 [192 f.]; 66, 268 [272 f.]; Urteil vom 18. September 1984 - BVerwG 1 A 4.83 - DVBl. 1984, 1020).
  • BVerwG, 31.01.1985 - 1 A 74.84

    Anforderungen an den Nachzug ausländischer Ehegatten von im Bundesgebiet lebenden

    Der Senat hat bereits in seinen Beschlüssenvom 20. September 1984 - BVerwG 1 B 109.84 - undvom 14. November 1984 - BVerwG 1 B 142.84 - in Fällen, in denen die Ausländerbehörden den Ehegattennachzug unter Berufung auf die in dem baden-württembergische Ausländererlaß vorgesehene Acht Jahresfrist abgelehnt hatten, ausgesprochen, daß eine auf diese Verwaltungsregelung abhebende Ermessensentscheidung grundsätzlich dem Zweck der Ermessensermächtigung entspricht und nicht das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG verletzt.

    Daß aus der Ehe ein Kind hervorgegangen ist, stellt nach der Rechtsprechung des Senats auch im Hinblick auf Art. 6 Abs. 2 GG allein einen solchen Sachverhalt nicht dar(Beschlüsse vom 20. September 1984 - BVerwG 1 B 109.84 - undvom 14. November 1984 - BVerwG 1 B 142.84 - fernerUrteil vom 18. September 1984 - BVerwG 1 A 4.83 - a.a.O. [S. 2779]).

  • BVerwG, 17.05.1985 - 1 ER 306.85

    Revisionsgerichtliche Klärungsbedürftigkeit der Voraussetzungen des

    Der Senat hat bereits wiederholt ausgesprochen, daß eine derartige Ermessensentscheidung in der Regel dem Zweck der Ermessensermächtigung entspricht und das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG nicht verletzt (Beschlüsse vom 20. September 1984 - BVerwG 1 B 109.84 -, vom 14. November 1984 - BVerwG 1 B 142.84 -, vom 31. Januar 1985 - BVerwG 1 A 74.84 -).
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